Gebäude Leerstand – Obligenheiten

🏚️ Leerstehendes Gebäude

Was Eigentümer bei Versicherung und Sicherung beachten sollten

⚠️ WICHTIG

Leerstand ist für Versicherer ein erhöhtes Risiko.
Besonders kritisch wird es bei einem Gebäude, das bereits erhebliche bauliche Schäden aufweist oder bei dem Teile einsturzgefährdet sind.

Der Versicherer muss über Leerstand und den tatsächlichen Zustand des Gebäudes vollständig informiert werden.

🛡️ 1. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt den Eigentümer grundsätzlich vor berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn diese durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten entstehen.

Darauf ist besonders zu achten:

🔎 Regelmäßig kontrollieren
Das Grundstück und Gebäude müssen regelmäßig auf mögliche Gefahren kontrolliert werden. Die Kontrollen sollten dokumentiert werden.

🚧 Gefahrenstellen absichern
Lose Fassaden- oder Putzteile, beschädigte Mauern, Dächer oder andere gefährliche Bereiche müssen abgesichert werden.

⛔ Unbefugtes Betreten verhindern
Türen, Fenster und sonstige Zugänge sind ausreichend zu sichern. Gefährliche Bereiche sollten zusätzlich abgesperrt und gekennzeichnet werden.

🏚️ Nebengebäude nicht vergessen
Auch Scheunen, Garagen, Mauern, Schuppen und sonstige Gebäudeteile unterliegen der Verkehrssicherungspflicht.

👷 Fachkundige Prüfung
Bei erkennbaren statischen Problemen oder Einsturzgefahr sollte unverzüglich eine fachkundige Beurteilung, z. B. durch einen Statiker, veranlasst werden.

🏠 2. Wohngebäudeversicherung

⚠️ Bei Leerstand deutlich schwieriger

Eine Wohngebäudeversicherung für ein dauerhaft leerstehendes Gebäude ist grundsätzlich nicht mit einer normalen Wohngebäudeversicherung für ein bewohntes Haus gleichzusetzen.

Leerstehende Gebäude sind unter anderem stärker gefährdet durch:

🔥 Brandstiftung und Vandalismus
💧 unbemerkte Leitungswasser- und Frostschäden
🌧️ Schäden durch Witterung und eindringendes Wasser
🏚️ unbemerkte Verschlechterung des Bauzustandes
🚪 Einbruch und unbefugtes Betreten

Deshalb muss der Leerstand dem Versicherer angezeigt und vom Versicherer entsprechend berücksichtigt werden. Je nach Versicherer können sich Beitrag, Bedingungen, Selbstbeteiligungen oder der Umfang des Versicherungsschutzes verändern. Eine Nichtanzeige kann im Schadenfall problematisch sein. 

Besonders wichtig:

💧 Wasserführende Anlagen
Je nach Versicherungsbedingungen müssen nicht benötigte wasserführende Anlagen abgesperrt, entleert und entleert gehalten werden. Alternativ können bei bestimmten Bedingungen Vorgaben zur Beheizung und Kontrolle bestehen. 

🔍 Regelmäßige Kontrolle
Das Gebäude muss ausreichend häufig kontrolliert werden. Bei einem längeren Leerstand sollte festgelegt werden, wer die Kontrollen übernimmt und wie diese dokumentiert werden. 

🏠 Gebäudezustand erhalten
Dach, Fassade und sonstige versicherte Gebäudeteile müssen in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. Erkannte Schäden und Mängel sind – soweit erforderlich – unverzüglich zu beseitigen. 

🚨 Bei einem bereits beschädigten Gebäude

Bei einem Objekt mit erheblichen Vorschäden, Sanierungsstau oder Einsturzgefahr ist die Situation nochmals anders zu beurteilen.

Hier sollte der Versicherer insbesondere über folgende Punkte informiert werden:

  • 🏚️ langjähriger Leerstand
  • ⚠️ bestehende Einsturz- oder Teileinsturzgefahr
  • 🧱 lose bzw. sich lösende Fassaden- und Putzteile
  • 💧 vorhandene Wasserschäden
  • 🏗️ erheblicher Sanierungsbedarf
  • 🔌 veraltete bzw. nicht funktionsfähige technische Anlagen
  • 🚫 nicht vorhandene Heizung bzw. Warmwasserversorgung
  • 🏚️ beschädigte oder einsturzgefährdete Nebengebäude
  • 🏛️ bestehender Denkmalschutz

Je genauer der tatsächliche Zustand angegeben wird, desto besser lässt sich später nachvollziehen, welcher Versicherungsschutz vereinbart wurde.

🏛️ Denkmalschutz ≠ keine Verkehrssicherungspflicht

Auch bei einem denkmalgeschützten Gebäude bleibt der Eigentümer dafür verantwortlich, Gefahren für Dritte soweit erforderlich zu verhindern.

Erforderliche Sicherungsmaßnahmen müssen dabei selbstverständlich unter Beachtung der denkmalrechtlichen Vorgaben erfolgen.

Der Denkmalschutz allein ersetzt keine Sicherungsmaßnahmen.

📋 Praktische Checkliste für Eigentümer

Maßnahme regelmäßig beachten
🔎 Gebäude kontrollieren ☑
📸 Kontrollen dokumentieren ☑
🚧 Gefahrenstellen absichern ☑
⛔ Unbefugten Zutritt verhindern ☑
🧱 Lose Bauteile kontrollieren ☑
🏚️ Nebengebäude kontrollieren ☑
💧 Wasserleitungen entsprechend den Bedingungen sichern ☑
🔥 Brandgefahren vermeiden ☑
🌳 Grundstück und Außenanlagen kontrollieren ☑
📞 wesentliche Veränderungen dem Versicherer melden ☑

🔴 Für dieses konkrete Objekt besonders wichtig

Bei einem seit ca. 10 Jahren leerstehenden, denkmalgeschützten Gebäude in schlechtem baulichen Zustand mit bereits festgestellten Schäden und einer teilweise eingestürzten bzw. einsturzgefährdeten Scheune sollte der Versicherer den konkreten Zustand vor Vertragsabschluss kennen.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist dabei von der Wohngebäudeversicherung getrennt zu betrachten.

Die Haftpflicht betrifft vor allem die Haftung gegenüber Dritten. Die Wohngebäudeversicherung betrifft Schäden am Gebäude selbst.

Gerade die Wohngebäudeversicherung dürfte bei diesem Objekt die größere Herausforderung darstellen: Nicht jeder Versicherer zeichnet einen derart langen Leerstand in Verbindung mit erheblichen Bauschäden und einer bestehenden Einsturzgefahr. Hier sollte die Annahme des Risikos vorher ausdrücklich mit dem Versicherer abgestimmt werden.


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ℹ️ Wichtig: Die dargestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind verkürzt, nicht abschließend und rechtlich unverbindlich. Da der Versicherungsschutz maßgeblich von Ihren persönlichen Angaben abhängt, sind stets nur die individuellen vertraglichen Vereinbarungen (AVB) sowie die gesetzlichen Vorgaben verbindlich.

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