Die KFZ Versicherung hat gekündigt? – Was tun, wenn die Zulassungsstelle sich meldet

🚗 Was tun, wenn die Zulassungsstelle sich meldet?

Ein Schreiben der Zulassungsstelle sorgt oft für Verunsicherung:

Ihr Fahrzeug ist nicht mehr haftpflichtversichert. Bitte legen Sie unverzüglich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vor.“

In den meisten Fällen liegt eine Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung durch den Versicherer vor – meist wegen Zahlungsverzugs.


📩 Warum meldet sich die Zulassungsstelle?

Wird Ihre Kfz-Versicherung beendet, muss der Versicherer das der Zulassungsstelle melden.
Diese fordert Sie dann auf:

➡️ Neue eVB vorlegen – sonst droht die Stilllegung Ihres Fahrzeugs.


🔍 Was ist eine EVB-Ü?

Die Erweiterte Versicherungsprüfung (EVB-Ü) bedeutet:
Die eVB wird nicht automatisch ausgestellt, sondern manuell geprüft.

📌 Gründe für eine EVB-Ü:

  • 🧾 Kündigung durch den Vorversicherer (z. B. Zahlungsverzug)

  • 🔄 Häufige Vertragswechsel

  • ⚠️ Auffällige Schadenhistorie oder Risikofaktoren

  • 🕵️‍♂️ Verdacht auf Scheinanmeldung


🛑 Schwierigkeiten bei der neuen Versicherung

Viele denken: „Dann wechsle ich eben.“ Doch das ist komplizierter als gedacht:

  • 🚫 Viele Versicherer lehnen ab

  • 🛡️ Oft nur Haftpflicht, kein Kasko

  • 💳 Jahresvorauszahlung wird verlangt

  • 🔒 Keine Ratenzahlung möglich

  • eVB erst nach Zahlung verfügbar


🤝 Der bessere Weg: mit dem bisherigen Versicherer sprechen

Vorteile:

  • Der Anbieter kennt Ihr Fahrzeug bereits

  • 💬 Oft ist eine Reaktivierung möglich

  • 💼 Rücknahme der Kündigung nach Zahlung

  • 🔄 Alte eVB kann wieder aktiviert werden

  • 📨 Zulassungsstelle wird informiert – keine Stilllegung


📞 Was Sie jetzt konkret tun sollten

  1. ☎️ Versicherer kontaktieren
    Kündigungsgrund klären
    Reaktivierung prüfen

  2. 💶 Offene Beiträge zahlen
    Für Wiederaufnahme notwendig

  3. 📑 Neue Versicherung prüfen (wenn nötig)
    Risikofälle gezielt ansprechen
    Hinweis auf EVB-Ü geben

  4. 📤 eVB bei Zulassungsstelle einreichen
    Frist beachten – Stilllegung vermeiden


🧭 Fazit: Schnell handeln – mit Struktur

Die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung erfordert schnelles und durchdachtes Handeln.
Ein Anbieterwechsel ist durch die EVB-Ü oft erschwert – der direkte Weg zum bisherigen Versicherer ist meist der beste und schnellste Weg, um den Versicherungsschutz wiederherzustellen.

So bleiben Sie rechtssicher mobilohne Zwangsstilllegung oder Zusatzkosten.


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Ich stehe Ihnen zur Seite – persönlich, objektiv und mit Weitblick.


ℹ️ Wichtig: Die dargestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind verkürzt, nicht abschließend und rechtlich unverbindlich. Maßgeblich sind stets die vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben.

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