Zahnzusatzversicherung – so läuft die Kostenerstattung wirklich ab

🦷 Zahnzusatzversicherung – so läuft die Kostenerstattung wirklich ab

Viele denken: „Ich habe doch eine Zahnzusatzversicherung – also zahlt die Versicherung alles, was der Zahnarzt abrechnet.“

➡️ Die Realität ist leider etwas komplexer. Damit du nicht in die typischen Fallen tappst, hier der Ablauf und die größten Stolpersteine:


📑 1. Heil- und Kostenplan (KVA) & Festzuschuss

Vor einer größeren Behandlung (z. B. Krone, Brücke, Implantat) erstellt dein Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP).
👉 Dieser geht zuerst an deine gesetzliche Krankenkasse. Sie prüft:

  • Ist die Behandlung medizinisch notwendig?
  • Wie hoch ist der Festkostenzuschuss (Standardbeteiligung der GKV)?

Beispiel:

  • Krone kostet 1.200 €
  • GKV-Festzuschuss: ca. 300 €
  • Rest: 900 € Eigenanteil (den du über deine Zusatzversicherung absichern kannst)

🛡️ 2. Prüfung durch die Zahnzusatzversicherung

Den genehmigten HKP reichst du bei deiner Zusatzversicherung ein.
👉 Diese prüft, wie viel dein Tarif übernimmt (z. B. 80 %, 90 % oder 100 % des Eigenanteils).

So weißt du vorab, mit welchem Eigenanteil du rechnen musst.


💶 3. Die Zahnarztrechnung – wo es kompliziert wird

Nach der Behandlung flattert die Rechnung ins Haus – und hier entstehen oft Missverständnisse:

  • 🧾 Der Zahnarzt rechnet nach der Gebührenordnung (GOZ) ab, kann dabei Faktoren erhöhen oder sogenannte Analogziffern verwenden.

  • 💸 Die Krankenkasse zahlt trotzdem nur ihren Festzuschuss – nicht mehr.

  • 📋 Die Zusatzversicherung zahlt streng nach Tarif.

👉 Am Ende bleibt der Patient oft auf einer Differenz sitzen – und ärgert sich.


⚠️ 4. Typische Kürzungen & Probleme

  • „Keine medizinische Notwendigkeit“ → Leistung wird gestrichen (z. B. Funktionsanalyse).
  • Analogziffern (z. B. 2120a) → nicht im Tarif vorgesehen, daher keine Erstattung.
  • Fehlende Unterlagen → z. B. keine separate Laborrechnung, Kürzung erfolgt.
  • Tarifgrenzen → manche Versicherungen zahlen max. X € pro Jahr oder pro Zahn.

Beispiel aus der Praxis:

  • Gesamtrechnung: 1.169 €
  • GKV-Festzuschuss: 306,80 €
  • Zusatzversicherung hätte 85 % übernommen, aber: 141,87 € wurden gekürzt (u. a. Analogposition + fehlende Laborrechnung).

🤔 Warum das so ist

Ganz einfach:

  • Der Zahnarzt rechnet das, was er für richtig hält. Ihm ist egal, wer es zahlt – er bekommt sein Geld.

  • Die Versicherung prüft streng nach Tarif. Sie darf keine Leistungen zahlen, die nicht versichert sind – sonst müssten alle Kunden höhere Beiträge schultern.

  • Der Patient ist der Leidtragende, weil er die Differenz zahlen muss.


✅ Fazit – was du tun kannst

👉 Damit es für dich fair und transparent bleibt:

  • Immer vorab HKP bei Kasse und Zusatzversicherung einreichen.
  • Nachfragen, welche Positionen im Tarif enthalten sind – und welche nicht.
  • Beim Zahnarzt klären, ob bestimmte Positionen wirklich nötig sind oder ob es eine alternativ abrechenbare Lösung gibt.
  • Bei Unklarheiten lieber vor der Behandlung Rücksprache halten, statt nachher Ärger mit der Rechnung zu haben.

Merksatz:
Der Zahnarzt schreibt die Rechnung.
Die Versicherung prüft nach Tarif.
Und du bist derjenige, der die Differenz zahlen muss – wenn du nicht vorher nachhakst.


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