🦷 Zahnzusatzversicherung – so läuft die Kostenerstattung wirklich ab
Viele denken: „Ich habe doch eine Zahnzusatzversicherung – also zahlt die Versicherung alles, was der Zahnarzt abrechnet.“
➡️ Die Realität ist leider etwas komplexer. Damit du nicht in die typischen Fallen tappst, hier der Ablauf und die größten Stolpersteine:
📑 1. Heil- und Kostenplan (KVA) & Festzuschuss
Vor einer größeren Behandlung (z. B. Krone, Brücke, Implantat) erstellt dein Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP).
👉 Dieser geht zuerst an deine gesetzliche Krankenkasse. Sie prüft:
- Ist die Behandlung medizinisch notwendig?
- Wie hoch ist der Festkostenzuschuss (Standardbeteiligung der GKV)?
Beispiel:
- Krone kostet 1.200 €
- GKV-Festzuschuss: ca. 300 €
- Rest: 900 € Eigenanteil (den du über deine Zusatzversicherung absichern kannst)
🛡️ 2. Prüfung durch die Zahnzusatzversicherung
Den genehmigten HKP reichst du bei deiner Zusatzversicherung ein.
👉 Diese prüft, wie viel dein Tarif übernimmt (z. B. 80 %, 90 % oder 100 % des Eigenanteils).
So weißt du vorab, mit welchem Eigenanteil du rechnen musst.
💶 3. Die Zahnarztrechnung – wo es kompliziert wird
Nach der Behandlung flattert die Rechnung ins Haus – und hier entstehen oft Missverständnisse:
-
🧾 Der Zahnarzt rechnet nach der Gebührenordnung (GOZ) ab, kann dabei Faktoren erhöhen oder sogenannte Analogziffern verwenden.
-
💸 Die Krankenkasse zahlt trotzdem nur ihren Festzuschuss – nicht mehr.
-
📋 Die Zusatzversicherung zahlt streng nach Tarif.
👉 Am Ende bleibt der Patient oft auf einer Differenz sitzen – und ärgert sich.
⚠️ 4. Typische Kürzungen & Probleme
- ❌ „Keine medizinische Notwendigkeit“ → Leistung wird gestrichen (z. B. Funktionsanalyse).
- ❌ Analogziffern (z. B. 2120a) → nicht im Tarif vorgesehen, daher keine Erstattung.
- ❌ Fehlende Unterlagen → z. B. keine separate Laborrechnung, Kürzung erfolgt.
- ❌ Tarifgrenzen → manche Versicherungen zahlen max. X € pro Jahr oder pro Zahn.
Beispiel aus der Praxis:
- Gesamtrechnung: 1.169 €
- GKV-Festzuschuss: 306,80 €
- Zusatzversicherung hätte 85 % übernommen, aber: 141,87 € wurden gekürzt (u. a. Analogposition + fehlende Laborrechnung).
🤔 Warum das so ist
Ganz einfach:
-
Der Zahnarzt rechnet das, was er für richtig hält. Ihm ist egal, wer es zahlt – er bekommt sein Geld.
-
Die Versicherung prüft streng nach Tarif. Sie darf keine Leistungen zahlen, die nicht versichert sind – sonst müssten alle Kunden höhere Beiträge schultern.
-
Der Patient ist der Leidtragende, weil er die Differenz zahlen muss.
✅ Fazit – was du tun kannst
👉 Damit es für dich fair und transparent bleibt:
- Immer vorab HKP bei Kasse und Zusatzversicherung einreichen.
- Nachfragen, welche Positionen im Tarif enthalten sind – und welche nicht.
- Beim Zahnarzt klären, ob bestimmte Positionen wirklich nötig sind oder ob es eine alternativ abrechenbare Lösung gibt.
- Bei Unklarheiten lieber vor der Behandlung Rücksprache halten, statt nachher Ärger mit der Rechnung zu haben.
✨ Merksatz:
Der Zahnarzt schreibt die Rechnung.
Die Versicherung prüft nach Tarif.
Und du bist derjenige, der die Differenz zahlen muss – wenn du nicht vorher nachhakst.