🚗 Totalschaden nach einem Autounfall – was du wissen solltest
Besonders bei Wildunfällen: richtig reagieren, optimal absichern
Ein Wildunfall passiert schneller, als man denkt – ein Reh springt auf die Straße, ein Zusammenstoß ist unvermeidlich. Doch auch bei anderen Unfällen kann es passieren: Das Auto ist so stark beschädigt, dass eine Reparatur keinen Sinn mehr ergibt. Was dann?
🧩 Was ist ein Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn dein Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass es nicht mehr wirtschaftlich oder technisch repariert werden kann.
Man unterscheidet zwei Arten:
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Technischer Totalschaden: Die Reparatur ist technisch unmöglich oder nicht mehr durchführbar.
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Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
📊 Wichtige Begriffe im Überblick
- Wiederbeschaffungswert: Betrag, den du benötigst, um ein gleichwertiges Fahrzeug (Alter, Zustand, Ausstattung) zu kaufen.
- Restwert: Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand.
- Wiederbeschaffungsaufwand: Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
⚖️ Die 130-Prozent-Regel
Diese Regelung erlaubt dir, dein Fahrzeug auch dann reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen, vorausgesetzt:
- Die Reparatur erfolgt fachgerecht und nachweisbar.
- Du nutzt das reparierte Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter.
Das dient dem sogenannten Integritätsinteresse – also dem Wunsch, das eigene Fahrzeug trotz Schaden weiterzufahren.
🦌 Spezialfall: Wildunfall mit Totalschaden
Ein Zusammenstoß mit Wildtieren wie Reh, Wildschwein oder Fuchs kann nicht nur gefährlich sein – häufig entsteht auch ein Totalschaden. In solchen Fällen gelten besondere Regelungen:
🧾 Wer zahlt bei einem Wildschaden?
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Teilkaskoversicherung: Zahlt bei Zusammenstößen mit Haarwild (§2 Bundesjagdgesetz). Viele Versicherungen erweitern den Schutz auf „alle Tiere“ – prüfe deinen Vertrag.
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Vollkaskoversicherung: Greift zusätzlich bei Schäden durch Ausweichmanöver oder bei Eigenverschulden.
🔍 Wichtig für die Schadensregulierung
Ohne Nachweis kein Versicherungsschutz! Du brauchst:
- Polizeiliche Unfallaufnahme – auch wenn das Tier flüchtet.
- Wildunfallbescheinigung vom Jäger oder Förster.
- Fotos vom Fahrzeug, Unfallort, Tier (sofern vorhanden).
🛠️ Was tun nach einem (Wild-)Unfall mit Totalschaden?
- Unfallstelle sichern – Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen.
- Polizei informieren – Wildunfälle sind meldepflichtig.
- Schaden dokumentieren – Fotos, Zeugen, Wildspuren.
- Wildbescheinigung einholen – bei Jagdpächter oder Polizei.
- Versicherung kontaktieren – bestenfalls noch am selben Tag.
- Gutachten beauftragen – über Versicherung oder unabhängig.
- Reparatur oder Ersatz? – auf Basis der Gutachtendaten entscheiden.
💡 Tipps vom Versicherungsmakler
- Unabhängige Beratung: Ein Versicherungsmakler kann deine persönliche Situation objektiv bewerten.
- Vertragsprüfung: Achte auf Wildschaden-Klauseln und erweiterte Tiergruppen in deiner Kasko.
- Zusatzabsicherung: Eine GAP-Deckung ist bei Leasing oder Finanzierung besonders sinnvoll.
- Keine vorschnellen Entscheidungen: Reparatur oder Ersatz sollte immer auf Basis eines Gutachtens und der 130-Prozent-Regel erfolgen.
📞 Unterstützung im Schadensfall
Als unabhängiger Versicherungsmakler stehe ich dir mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite. Ich unterstütze dich bei:
- der Kommunikation mit der Versicherung
- der Auswahl eines geeigneten Gutachters
- der Prüfung deiner Verträge
- der optimalen Entscheidung zwischen Reparatur und Ersatzfahrzeug
Ein Totalschaden ist ärgerlich – aber mit kompetenter Begleitung kannst du schnell, fair und gut abgesichert handeln.
📞 Jetzt Kontakt aufnehmen – für finanzielle Klarheit und Sicherheit
Ob individuelle Beratung oder umfassendes Finanzcoaching:
Ich stehe Ihnen zur Seite – persönlich, objektiv und mit Weitblick.
ℹ️ Wichtig: Die dargestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind verkürzt, nicht abschließend und rechtlich unverbindlich. Maßgeblich sind stets die vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben.