BU inkl. AU-Klausel vs. Krankentagegeld

AU-Klausel in der BU — Ersatz fürs Krankentagegeld?

Kurzantwort: Nein. Die AU-Klausel ist eine hilfreiche Ergänzung — aber kein Ersatz für ein Krankentagegeld. 🧩

Was ist die AU-Klausel? 🔍

Die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) ist ein Zusatzbaustein in vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU). Sie sorgt dafür, dass der BU-Versicherer bereits bei einer länger andauernden ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit (häufig mindestens 4–6 Monate ununterbrochen) eine monatliche Leistung zahlt — auch wenn die klassische Bedingung „≥ 50 % Berufsunfähigkeit“ noch nicht erfüllt oder anerkannt ist. Damit soll die Zeit überbrückt werden, bis eine endgültige BU-Entscheidung vorliegt. 

Was ist Krankentagegeld (KTG)? 💶

Das Krankentagegeld springt früher ein: Es ersetzt Teile des Einkommens, sobald die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet (typischerweise nach den ersten 6 Wochen) oder wenn gesetzliches Krankengeld nicht ausreicht. Ziel ist, den Lebensstandard während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit zu sichern — also unmittelbarere, einkommensnahe Absicherung. 

Worin unterscheiden sich AU-Klausel und KTG konkret? ⚖️

  • Zeitpunkt des Beginns: KTG startet früh (nach Ende der Lohnfortzahlung bzw. bei Anspruch auf Krankengeld). Die AU-Klausel zahlt erst nach Monaten ununterbrochener AU (meist 4–6 Monate).  
  • Dauer & Zweck: KTG deckt die akute Einkommenslücke; die AU-Klausel ist zeitlich begrenzt und überbrückt bis zur BU-Feststellung — sie ist als Übergangsleistung gedacht, nicht als langfristige Einkommenssicherung.  
  • Leistungsfall: KTG leistet bei Arbeitsunfähigkeit; die BU (mit oder ohne AU-Klausel) leistet bei Berufsunfähigkeit bzw. bei lang andauernder AU nach Tarif. Juristisch und praktisch sind das unterschiedliche Versicherungsfälle.  

Warum die AU-Klausel alleine nicht immer reicht 🚫

Viele Vermittler preisen die AU-Klausel als „Gamechanger“ — richtig ist: sie erleichtert die Auszahlung. Falsch wäre jedoch zu behaupten, damit sei das KTG überflüssig. Besonders in den ersten Wochen und Monaten einer Erkrankung besteht ohne KTG oft eine spürbare Liquiditätslücke. Zudem variieren AU-Klauseln stark in Bedingungen und Leistungsdauer — deshalb ist die konkrete Tarifprüfung entscheidend. 

Für wen welche Kombination Sinn macht ✅

  • Angestellte: Sinnvoll ist oft eine Kombination aus KTG (für die Lücke nach der Lohnfortzahlung) und BU mit AU-Klausel (für längere Verläufe und den Übergang zur BU-Rente).
  • Selbstständige / Freiberufler: AU-Klauseln können wertvoller sein, weil hier Lohnfortzahlung fehlt. Trotzdem bleibt ein Krankentagegeld oder eine andere Liquiditätsreserve häufig ratsam, da AU-Leistungen später einsetzen.  

Praxis-Tipps für Vermittler und Kunden 🛠️

  • Lies das Kleingedruckte: Wartezeiten, Nachweispflichten (durchgehende AU-Bescheinigungen), Ausschlusskriterien sowie maximale Laufzeiten unterscheiden sich stark zwischen Anbietern.  
  • Rechne konkret: Vergleiche die tatsächliche Netto-Absicherung (KTG-Tagessatz vs. vereinbarte BU-Rente) und prüfe, ob die AU-Klausel in Höhe und Dauer zur Lebenssituation passt.
  • Kommuniziere klar: Erkläre Kunden, dass AU-Klausel „hilft“ — aber nicht automatisch die kurzfristige Einkommenssicherung überflüssig macht.

Fazit ✨

Die AU-Klausel ist eine sinnvolle Ergänzung zur BU: Sie beschleunigt und vereinfacht die Leistungszahlung bei längerer Krankschreibung. Sie ist aber kein Ersatz für ein Krankentagegeld, das frühere, unmittelbarere Einkommensausfälle abdeckt. Die beste Lösung ist oft eine maßgeschneiderte Kombination — je nach Berufsbild, finanzieller Lage und Risikoneigung.


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ℹ️ Hinweis: Inhalte sind verkürzt, nicht abschließend und rechtlich unvollständig

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