Zahnzusatzversicherung – so läuft die Kostenerstattung wirklich ab

🌟 Zahnzusatzversicherung – so läuft die Kostenerstattung wirklich ab!

Viele denken: „Ich habe eine Zahnzusatzversicherung – die zahlt alles, was der Zahnarzt abrechnet.“

➡️ Die Realität ist etwas komplexer. Damit du keine bösen Überraschungen erlebst, erklären wir Schritt für Schritt, wie die Erstattung funktioniert – und worauf du achten solltest.


📝 1. Heil- und Kostenplan (HKP) – Basis ist die GOZ

Vor größeren Behandlungen, wie einer Krone, Brücke oder Implantat, erstellt dein Zahnarzt einen HKP. Darin stehen:

  • Welche Behandlung geplant ist
  • Welche Kosten entstehen (Zahnarzt, Labor, Material)
  • Was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt

Jede Leistung hat eine GOZ-Ziffer (Gebührenordnung für Zahnärzte), die i.d.R. mit einem Faktor von 1- bis 3,5-fach (eventuell auch über 3,5- fach !!!) abgerechnet werden kann. Der HKP teilt sich in vier Kostenblöcke: ärztliches Honorar, Zahnersatz, Zahntechnisches Labor und weitere Behandlungskosten wie Betäubung oder Zusatzleistungen.

Beispiel: Die Gesamtkosten einer Krone betragen 1.200 Euro:

  • Honorar: 400 Euro
  • Zahnersatz: 500 Euro
  • Labor: 200 Euro
  • Behandlungskosten: 100 Euro

Die GKV zahlt als Festzuschuss etwa 300 Euro, sodass ein Eigenanteil von 900 Euro bleibt, den die Zusatzversicherung je nach Tarif bis zu 100 % übernimmt.


🔍 2. Prüfung durch Krankenkasse & Zusatzversicherung

Schritt 1: Krankenkasse
Die GKV prüft den HKP zuerst auf medizinische Notwendigkeit und legt den Festzuschuss fest.

Schritt 2: Zahnzusatzversicherung
Anschließend reicht man den genehmigten HKP bei der Zusatzversicherung ein. Sie prüft die erstattungsfähigen Leistungen nach deinem Tarif, zum Beispiel:

  • 90 % für Zahnersatz (GOZ Faktor bis 2,3 oder 3,5)
  • 100 % für Zahnbehandlung
  • 80 % für Labor
  • 75 % für das Honorar

Optionales Gespräch mit dem Zahnarzt:
Wenn bestimmte Positionen von der Zusatzversicherung nicht übernommen werden, lohnt ein Gespräch. Gemeinsam lassen sich oft Alternativen finden, z. B. günstigere Materialien, andere Behandlungsvarianten oder angepasste GOZ-Ziffern.


💺 3. Behandlung & Rechnung

Nach der Behandlung erhältst du eine detaillierte Rechnung nach GOZ. Hier kann es kompliziert werden: Manche Ziffern werden mit einem höheren Faktor abgerechnet, andere doppelt oder analog. Auch Laborkosten müssen korrekt aufgeführt sein.

Die Versicherung prüft genau, welche Positionen übernommen werden und welche nicht. Ein Beispiel für die Abrechnung:

  • Honorar: 400 Euro → Tarif zahlt 75 % = 300 Euro, Rest 100 Euro
  • Zahnersatz: 500 Euro → Tarif zahlt 90 % = 450 Euro, Rest 50 Euro
  • Labor: 200 Euro → Tarif zahlt 80 % = 160 Euro, Rest 40 Euro
  • Behandlungskosten: 100 Euro → Tarif zahlt 100 % = 100 Euro, Rest 0 Euro

Die GKV zahlt zusätzlich 300 Euro. Die Zusatzversicherung übernimmt insgesamt 1.010 Euro, der Patient zahlt 90 Euro – zum Beispiel wegen nicht übernommener Analogziffern.


4. Typische Stolperfallen

  • Keine medizinische Notwendigkeit → Leistung gestrichen
  • Doppelte oder nicht anerkannte GOZ-Ziffern
  • Analogziffern oft nicht enthalten
  • Fehlende Laborrechnung → Kürzung
  • Tarifgrenzen → maximaler Betrag pro Jahr oder Zahn

5. So klappt’s reibungslos

  • HKP immer vorab bei der GKV einreichen
  • Rückmeldung inkl. HKP an Zusatzversicherung senden
  • Bei nicht erstattungsfähigen Positionen Rücksprache mit Zahnarzt, um Alternativen zu prüfen
  • Alle Rechnungen vollständig einreichen, inklusive Labor
  • Genügend Zeit für Prüfung einplanen (mehrere Wochen möglich)

🎯 Fazit

Die Erstattung läuft in fünf Schritten ab: HKP erstellen, Prüfung durch die GKV, Prüfung durch die Zusatzversicherung, Behandlung, Rechnung & Erstattung.

Mit dieser Abstimmung zwischen Zahnarzt, Krankenkasse und Zusatzversicherung bist du finanziell abgesichert – und kannst entspannt zurücklehnen.

Merksatz:

  • Alles läuft über die GOZ – jede Ziffer zählt.
  • Die Zusatzversicherung prüft streng nach Tarif.
  • Differenzen zahlst du nur, wenn vorher nicht geklärt.

ℹ️ Hinweis: Inhalte sind verkürzt, nicht abschließend und rechtlich unvollständig.


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ℹ️ Wichtig: Die dargestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind verkürzt, nicht abschließend und rechtlich unverbindlich. Maßgeblich sind stets die vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben.

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