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Sach

Haftpflicht

Sichern Sie Ihre finanzielle Existenz ab!

Das Gesetz verpflichtet zum unbegrenzten Ersatz aller Schäden, die anderen zugefügt werden. Das kann als Fußgänger, Radfahrer, beim Sport oder als Tierhalter schnell passieren und Ihre Existenz gefährden, denn Sie haften wenn es sein muss ein Leben lang! Nur eine Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen dieses Risiko ab. Sie ist für jeden verantwortungsbewussten Menschen ein Muss!

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter (letztere soweit für den Haushalt tätig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen für den Einzelnen auf der Hand. Die Privathaftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflicht- sondern freiwillige Versicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines erstandenen Schadens nach § 823 BGB ab.

Grundlagen
Voraussetzung ist, dass die Ansprüche im privaten Bereich entstanden sind, also weder einem beruflichen Tun noch einem vereinsmäßigen (Tätigkeit für den oder als Organ des Vereins) oder sonst (ehren-)amtlichen Risiko zuzuordnen sind. Hierfür tritt ggf. eine separate Vereins- oder Ehrenamtshaftpflichtversicherung (z. B. der Justizbehörden für ehrenamtlichen Betreuer und Vormünder) ein. Auch nebenberufliche Tätigkeiten (z. B. entgeltliche Tagesbetreuung fremder Kinder) müssen eigens abgesichert werden, wenn mit diesen Tätigkeiten nachhaltig Gewinn erzielt werden soll.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab. Versichert sind insbesondere in beschränktem Umfang auch die Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz (einschließlich der Haftung aus Vermietung und anfallenden Baumaßnahmen), weiter die Haftung aus Sportausübung (Ausnahme: Jagd und bestimmte Wettkämpfe) und Tierhaltung (Ausnahme: Haltung von Hunden, Pferden, Rindern, Zug- und Reittieren; wilden Tieren; hier sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden). Schäden an der Mietwohnung fallen unter den Versicherungsschutz, sofern es sich nicht um Glasschäden oder Schäden an (elektrischen) Einbauten handelt.

Nicht Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist der Gebrauch von Kraftfahrzeugen (Kfz-Haftpflichtversicherung) und die Ausübung der Jagd, die über besondere Policen abgesichert werden müssen. Wenn zusätzlich nicht abgesicherte Haftpflicht-Risiken (nicht: Kfz-Versicherung!) neu hinzutreten, sind sie zwar zunächst vom Versicherungsschutz mit einer geringeren Versicherungssumme erfasst (Vorsorgeversicherung), müssen aber dem Versicherer auf dessen jährliche Anfrage mitgeteilt und dann eingeschlossen werden.

Verschieden hohe Deckungssummen für Personen- und Sachschäden werden angeboten. Diese Summen werden teils pauschal für Personen- und Sachschäden, teils jeweils isoliert für Personen- oder Sachschäden angeboten. Übrige Vermögensschädigungen, die nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind, wären über eine Vermögensschadenhaftpflicht abzusichern, sie spielen in der Privathaftpflichtversicherung nur eine untergeordnete Rolle und werden nicht generell, jedenfalls mit deutlich niedrigerer Versicherungssumme, abgesichert.

Maßgebliche Versicherungsbedingungen, nach denen sich der Versicherungsschutz richtet, sind die weitgehend einheitlichen Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) der einzelnen Versicherer, davon abweichende besondere Bedingungen und Beschreibungen des versicherten Risikos (z. B. BBR, RBH o. ä.), die dem Versicherungsschein beiliegen. Letztere unterscheiden sich teilweise zwischen den einzelnen Versicherern.

Zusatzdeckungen
Folgende Risiken können i.d.R. ohne Mehrbeitrag oder als Paket in kundenfreundlichen Tarifen versichert werden.

Ausfalldeckung: Die Forderungsausfall-Versicherung oder Ausfalldeckung deckt die eigenen Forderungen des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen, die man gegen einen Dritten, z. B. wegen fehlender Privat-Haftpflichtversicherung, zahlungsunfähigen Schadenverursacher hat. Leistungen aus der Ausfalldeckung können jedoch nur bezogen werden, wenn ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel zur Forderung vorliegt.Die Forderung muss ferner meist einen vertraglich festgesetzten Betrag übersteigen. Gleichzeitig sind jedoch auch Höchstgrenzen für die Entschädigungsleistung üblich.

Deckung für deliktunfähige Kinder: Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs (im Straßenverkehr auch teilweise bis zum 10. Jahr) nicht selbst haftbar gemacht werden können. Liegt auch keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dennoch bleibt meist die "Moralische Verpflichtung" gegenüber den Geschädigten wie z. B. den Nachbarn. Durch den Einschluss dieser Zusatzversicherung kann die "Einrede der Deliktunfähigkeit" bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, bei manchen Versicherern auch bis zum 10. Lebensjahr ausgeschlossen werden. Der Versicherer prüft dann nur noch, ob der Schaden im Rahmen der Police abgedeckt ist. Zu beachten ist aber, dass die Versicherungssummen dafür meist sehr begrenzt (5.000 bis 30.000 Euro) sind.

Mietsachschäden: Mietsachschäden können, wenn auch meist summenmäßig begrenzt (100.000 bis 1. Mio Euro), ebenfalls zusätzlich in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Zu beachten ist jedoch, dass diese Zusatzpolice nur für einmalig entstandene Schäden haftet. Allmählich entstandene Schäden sind indes meist ausgeschlossen. Auch sind keine Glasschäden oder Schäden an (elektrischen) Einbauten mitversichert.

Gefälligkeitsschäden: Fügt eine Person einer anderen Person bei unentgeltlicher Hilfsleistung einen Schaden zu, so besteht von gesetzlicher Seite bei leichter Fahrlässigkeit kein Haftungsanspruch gegenüber dem Schädiger. Beispielhaft zählt dazu der Umzugsschaden. Diese Schadenart kann als Mehrleistung (bis zur festgelegten Schadengrenze) zusätzlich zur normalen Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert werden.

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Hausrat

Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B. der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.

Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Sehr oft ist die Haftung der Versicherung begrenzt; so dass sich Unterversicherung im Schadensfall nachteilig auswirkt. Beispielsweise heißt das bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro bezahlt die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max. 50.000 Euro (Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert). Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte "Einrede der Unterversicherung" im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650,- Euro/m⊃2;; Wohnfläche – abzuschließen (Unterversicherungsverzicht). Diese garantiert dem Kunden den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.

Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Kunden. Jedoch ist zusätzlich mittels einer Außenversicherung der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit der Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet, versichert.

Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl-Tarifzone). Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine Faustformel über die Wohnfläche errechnet.

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Glas

Was versichert die Glasversicherung?

1. Gebäudeverglasungen
Glasscheiben von Fenstern und Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteinen, Profilglas

2. Mobiliarverglasungen
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten

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